Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist eines der größten Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Bundesregierung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, die Fachkräftesicherung auch mit der sogenannten dritten Säule und der damit einhergehenden verstärkten Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten zu fördern.
Im Juni 2019 das hat der Bundestag Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) beschlossen, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Heute schafft das FEG den rechtlichen Rahmen zur Fachkräftesicherung aus Drittstaaten und erleichtert insbesondere den Arbeitsmarktzugang für Fachkräfteaus Drittstaaten mit qualifizierter Berufsausbildung.
Ein kleiner Ausschnitt der Fragen, die sich die in Deutschland ansässigen Unternehmer nun oftmals stellen, sind:
– wie rekrutiere ich nun das Personal aus den Drittstaaten?
– welche Voraussetzungen hinsichtlich der Qualifikationen müssen erfüllt werden?
– wie wird der Beruf in Deutschland anerkannt? Unterlagen?
– welche Unterlagen sind notwendig?
– wie sehen die Einreisebestimmungen aus? Unterlagen?
– welche Stellen sind zuständig?
Die Antworten auf die vielen Fragen sind unsere Mission. Neben der Rekrutierung der Fachkräfte kümmern wir uns um alle Themen rund um die Anerkennung und Einreiseerlaubnis nach Deutschland. Auch die Organisation und Begleitung des Transfers der künftigen Fachkräfte nach Deutschland gehört zu unseren Aufgaben.
Zusammengefasst: Mit der CareWork-Gruppe sind wir spezialisiert auf die erfolgreiche Vermittlung von Fachkräften aus der Ukraine.
Mit der Einführung des FEG zum 01.03.2020 ist die geführte Positivliste mit den Mangelberufen obsolet. Das FEG erweitert nun für Fachkräfte mit beruflicher Qualifikation den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Was uns grenzt uns nun von anderen Vermittlungsagenturen ab? … eben die Erfahrung, welche wir bereits in den letzten Jahren mit der Vermittlung von Fachkräften gesammelt haben.